1. STORNIERUNG, REDUZIERUNG, RÜCKTRITT DES KUNDEN BZW. DES HOTELS, NICHTANREISE

1.1 Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn dieses im Vertrag oder ausweislich des Inhalts der Buchungsbestätigung ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Im Übrigen richtet sich das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

1.2 Soweit ein Rücktrittsrecht des Kunden aus Vertrag und/oder Gesetz nicht besteht oder für den Fall, dass die Rücktrittserklärung des Kunden nicht fristgemäß ausgeübt wurde, steht dem Hotel auch dann ein Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. Vergütungen zu, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung, insbesondere Vermietung der Hotelzimmer an andere Kunden sowie ersparte Aufwendungen, hat sich das Hotel anrechnen zu lassen.

Bei Gruppenbuchungen von 4 oder mehr Zimmern gelten, sofern keine
abweichenden Vereinbarungen in Text- oder Schriftform getroffen wurden,
folgende Regelungen:

– Bis 3 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin können 100 % der gebuchten Zimmereinheiten pro Buchungstag kostenfrei storniert werden.

– Ab 3 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin können 20 % der gebuchten Zimmereinheiten pro Buchungstag kostenfrei storniert werden.

– Ab 6 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin können 10 % der gebuchten Zimmereinheiten pro Buchungstag kostenfrei storniert werden.

Für die von dieser Stornierungsmöglichkeit jeweils nicht erfassten Möglichkeiten gelten die Regelungen aus Abs. 1.2 entsprechend.

1.3 Zimmer, die über die angegebenen Fristne hinaus storniert werden, belasten wir mit 90% des vereinbarten Zimmerpreises (inklusive MwSt. und Frühstück) über den gesamten vereinbarten Aufenthalt. Ausnahmen bestehen, sofern Zimmer zu einer geringeren Rate anderweitig vermietet werden konnten ; die Differenz zur vertraglich vereinbarten Rate trägt der Veranstalter.

1.4 Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine nach § 3 Abs. 5 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach nochmaliger angemessener Fristsetzung vom Kunden nicht erbracht wird.

1.5 Das Hotel behält sich den Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund vor, insbesondere wenn: 

– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel unvorhersehbare, nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen

– Zweck, Art oder Anlass des Aufenthalts gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen

– die gebuchten Zimmer von einem anderen Gast als dem in der Buchung genannten Kunden bzw. den von diesem benannten Mitreisenden genutzt wird, ohne dass das Hotel hierüber informiert wurde, insbesondere in Fällen der Untervermietung bzw. bei gewerblich tätigen Kunden bei der Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ohne dass das Hotel hierzu seine vorherige Zustimmung erteilt hat

– Hotelzimmer unter Angabe von irreführenden oder falschen Informationen oder dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Für das Hotel wesentlich sind insbesondere die Identität des Kunden sowie seine Zahlungsfähigkeit sowie der Zweck seines Aufenthalts

– Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen ist

– Der Kunde trotz Abmahnung des Hotels gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

1.6 Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel hat dieses den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

1.7 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Flächen /Räume, es sei denn, die RD Gastro hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Flächen /Räume in Textform bestätigt.

1.8 Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

1.9 Gebuchte Hotelzimmer sind vom Kunden bis spätestens 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die RD Gastro das Recht, gebuchte Hotelzimmer nach 22:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der RD Gastro steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

1.10 Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer der RD Gastro spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die RD Gastro über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Preises

2. GELTUNGSBEREICH VERANSTALTUNGEN

2.1 Diese Geschäftsbedingungen sind für Verträge gültig, die ab dem 13.03.2023 zwischen dem Kunden und der PURS Fine Hotels & Restaurants geschlossen worden sind.

2.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten Flächen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2.5 Einzelvertraglich in Schriftform festgehaltene Vereinbarungen, die konträr zu den nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, sind von übergeordneter Gültigkeit.

2.6 Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen.

2.7 Bei Veranstaltungen, die über 23:59 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastro, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.

3. VORAUSZAHLUNG

3.1 Die Vorauszahlung beträgt 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist zahlbar in folgender Staffelung:

− 50% des zu erwartenden Gesamtumsatzes innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung.

3.2 Mit Vertragsunterschrift wird als Buchungsgarantie zusätzlich das ausgefüllte Kreditkartenformular gefordert. Vorauszahlungen werden der Gesamtrechnung gutgeschrieben. Nimmt ein Dritter die Buchung vor, haftet er gegenüber dem Hotel als Besteller zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sofern Teilnehmer einer Veranstaltung auf Veranlassung des Veranstalters Zahlungen unmittelbar an das Hotel leisten sollen, haftet der Veranstalter mit dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch.

3.3 Im Falle einer Stornierung der Buchung, außerhalb der in diesem Vertrag festgesetzten Stornierungsbedingungen, kann die Vorauszahlung nur erstattet werden, soweit die Veranstaltungsräumlichkeiten und/oder Zimmer anderweitig vermietet werden konnten. Sofern die Weitervermietung zu einem geringeren Umsatz für das Hotel erfolgt, als vertraglich vereinbart, ist die Differenz zum vertraglich vereinbarten Umsatz vom Veranstalter zu übernehmen.

3.4 Sollten vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht eingehen, behält sich das Hotel das Recht vor, die Buchung zu stornieren und die vertraglich vereinbarten Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.

4. STONIERUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Die Stornierung (komplett oder in Teilen) von Veranstaltungen und/oder sonstiger vereinbarter Vertragsleistungen ist ausschließlich gemäß nachstehender Stornierungsbedingungen möglich.

4.2 Reduzierung und/oder Stornierung von Teilnehmern der Veranstaltung

4.2.1. Nach Vertragsunterschrift gelten für die Tagungspauschalen folgende Stornierungsbedingungen, welche alternativ einmalig zur Anwendung kommen können:

− Bis zu 20% der vertraglichen Teilnehmer pro Tag: kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn  möglich.

− Bis zu 10% der vertraglichen Teilnehmer pro Tag: kostenlose Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

4.2.2 Reduzierungen der Teilnehmer, die über die vorgenannte Menge und die genannten Daten hinaus erfolgen, werden dem Veranstalter mit 90 % der jeweils vereinbarten Tagungspauschale belastet.

4.3 Reduzierung und/oder Stornierung von Einzelleistungen der Veranstaltung

4.3.1 Nach Vertragsunterschrift gelten für die Stornierung von Einzelleistungen folgende Stornierungsbedingungen:

− Bis zu 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgt im Falle der Stornierung eine Berechnung der vereinbarten Vertragsleistung zu 100% (Raummiete, individuelle Technikleistungen, Personalleistungen, etc.). Zusätzlich werden 40% des vertraglich vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes berechnet, sofern eine Teilnehmerreduktion erfolgt.

− Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Berechnung der vereinbarten Vertragsleistung zu 100% (Raummiete, individuelle Technikleistungen, Personalleistungen, etc.). Zusätzlich werden 60% des vertraglich vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes berechnet, sofern eine Teilnehmerreduktion erfolgt.

4.3.2 Jede spätere Stornierung führt zu der Berechnung von 100% der vereinbarten Vertragsleistung (Raummiete, individuelle Technikleistungen, Personalleistungen, etc.). Zusätzlich werden 80% des vertraglich vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes berechnet, sofern eine Teilnehmerreduktion erfolgt.

4.3.3 Sofern F&B Leistungen nach Verbrauch (z.B. Getränke) vertraglich vereinbart wurden, behält sich das Hotel vor, €20,00 pro Teilnehmer als Entschädigungsgebühr zu berechnen. Den Parteien steht der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens frei.

4.4 Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

4.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

5. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

5.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

5.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

5.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

5.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

5.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

6. RÜCKTRITT DES HOTELS

6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

6.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

− Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

− Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden ( wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein)

− Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

− Der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

− Ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

6.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Bei einem Verstoß durch den Kunden wird ein Korkgeld und/oder Tellergeld fällig, welches je nach Betrieb und mitgebrachter Speise/mitgebrachtem Getränk im Einzelfall berechnet wird. Dabei steht es der RD Gastro frei, zur Berechnung des Korkgeldes/Tellergeldes Preise vergleichbarer Speisen/Getränke aus der Karte des jeweiligen Betriebes heranzuziehen. Den Einkaufspreis muss die RD Gastro weder offenlegen noch als Berechnungsgrundlage heranziehen.

Bei Vorheriger Absprache wird grundsätzlich ein Korkgeld von 35 bis 75 Euro berechnet.

Bei Vorheriger Absprache wird grundsätzlich ein Tellergeld von mind. 3,50 Euro pro Person berechnet

8. VERPFLICHTUNGEN / HAFTUNG DES KUNDEN

8.1 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsflächen der RD Gastro. Die RD Gastro übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der RD Gastro. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die RD Gastro ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die RD Gastro berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der RD Gastro abzustimmen.

8.3 Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die RD Gastro auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann die RD Gastro die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen.

8.4 Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

8.5 Die RD Gastro weist den Kunden daraufhin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen DJ oder Ähnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (die „GEMA“) vorgenommen werden muss. Die Anmeldeverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Kunden und kann von diesem an die Band, den DJ etc. delegiert werden.

8.6 Der Kunde stellt die RD Gastro ausdrücklich von dieser Anmeldungsverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei.

8.7 Der Kunde verpflichtet sich die RD Gastro unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der RD Gastro zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur RD Gastro aufweisen oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der RD Gastro. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung, hat die RD Gastro das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gelten die Regelungen der Stornierung entsprechend.

8.8 Der Kunde haftet für alle Schäden oder Verunreinigungen an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden. Die Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

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