§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der PURS Fine Hotels & Restaurants – RD Gastro e. Kfm. (im Folgenden: RD Gastro), insbesondere für Hotelaufnahmeverträge sowie für Verträge zur entgeltlichen Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und sämtliche weiteren vertraglich vereinbarten Flächen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen sowie sonstiger Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der RD Gastro.
1.2 Hiervon abweichende Bedingungen gelten nur im Falle der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der RD Gastro. Insbesondere finden etwaige AGBs von Kunden keine Anwendung, auch wenn RD Gastro diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Einzelvertraglich in Schriftform festgehaltene abweichende Vereinbarungen sind von übergeordneter Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Präsentationen und Veröffentlichungen der RD Gastro stellen kein verbindliches Angebot der RD Gastro dar. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen im Internet, sozialen Medien oder Werbebroschüren.
2.2 Ein Hotelaufnahmevertrag zwischen der RD Gastro und dem jeweiligen Kunden kommt grundsätzlich durch Annahme des Antrags des Kunden durch die RD Gastro zustande. Der RD Gastro steht es hierbei frei, den Antrag in Textform, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (Leistungserbringung) anzunehmen und entsprechend in Textform zu bestätigen.
2.3 Tätigt der Kunde eine Gruppenbuchung, kommt ein sog. Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB.
2.4 Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Kunden im Wege eines oder mehrerer Buchungsvorgänge mehr als neun Zimmer bei der RD Gastro gebucht werden, die in einem zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang stehen.
2.5 Ein Vertrag über die zeitweise entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen (Veranstaltungsvertrag) kommt durch Annahme eines Angebotes der RD Gastro durch den jeweiligen Kunden zustande, wobei beides in Textform zu erfolgen hat.
§ 3 Leistungen / Preise / Zahlungen
3.1 Die RD Gastro ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vertraglich vereinbarten Leistungen vertragsgemäß zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die bestellten und vertraglich vereinbarten Leistungen sowie für sämtliche in Anspruch genommenen Leistungen der RD Gastro zu zahlen.
3.3 Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die RD Gastro beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der RD Gastro verauslagt werden. Dies gilt insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften (bspw. GEMA).
3.4 Sämtliche Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz bis zum Leistungszeitpunkt, wird der Preis insoweit entsprechend angepasst. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, gilt dies nicht für Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden.
3.5 Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Kunden selbst geschuldet werden (bspw. Kurtaxe).
3.6 Rechnungen der RD Gastro sind bei Vorlage am Ende des Aufenthalts bzw. der Veranstaltung fällig. Im Übrigen sind Rechnungen 14 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
3.7 RD Gastro ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen (bspw. Kreditkartengarantie). Die Höhe der Vorauszahlung und Sicherheitsleistung sowie deren Fälligkeit können vertraglich in Textform vereinbart werden. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die RD Gastro berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine entsprechende Anhebung derselben bis zur vollen Vergütung zu verlangen. RD Gastro ist berechtigt, die Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder während der Vertragslaufzeit angefallene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bis zur Zahlung der Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder fälligen Zwischenrechnung besteht insoweit ein entsprechendes, angemessenes Leistungsverweigerungsrecht der RD Gastro. Sämtliche Zahlungen sind in EURO zu leisten. Vorauszahlungen sind auf das im Vertrag/in der Buchungsbestätigung angegebene Konto der RD Gastro zu zahlen. Die RD Gastro behält sich im Falle anderer Zahlungsmittel vor, etwaige Gebühren in Rechnung zu stellen und bestimmte Zahlungsmethoden abzulehnen.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der RD Gastro aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht für Forderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragspflicht von RD Gastro stehen.
§ 4 Hotelaufnahmeverträge
4.1 Besondere Bestimmungen
4.1.1 Die Zurverfügungstellung von Hotelzimmern erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
4.1.2 Eine Unter- oder Weitervermietung von Hotelzimmern an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der RD Gastro.
4.1.3 Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
4.1.4 Gebuchte Hotelzimmer sind vom Kunden bis spätestens 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, hat die RD Gastro das Recht, gebuchte Hotelzimmer nach 22:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Insoweit besteht ein Rücktrittsrecht der RD Gastro vom Hotelaufnahmevertrag. Im Falle einer anderweitigen Vermietung erfolgt eine entsprechende Erstattung.
4.1.5 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn, die RD Gastro hat die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer in Textform bestätigt.
4.1.6 Gebuchte Hotelzimmer müssen am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr geräumt sein, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
4.1.7 Sämtliche Hotelzimmer sind Nichtraucherzimmer. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot behält sich RD Gastro eine angemessene Vertragsstrafe (Reinigungsaufwand) vor. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Parteien vorbehalten. Der Konsum von Cannabisprodukten ist in sämtlichen Räumlichkeiten sowie Außenflächen der RD Gastro nicht gestattet.
4.2 Rücktritt, Stornierung, Reduzierung von Hotelbuchungen
4.2.1 Ein vertragliches Recht zur Stornierung bzw. Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn dieses im Vertrag bzw. ausweislich des Inhaltes der Buchungsbestätigung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Hierbei ist zu beachten, dass auch Angebote ohne eine Stornierungsmöglichkeit bestehen, insbesondere soweit es sich um Fest- oder Frühbuchungsangebote handelt. Im Übrigen richtet sich das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.2.2 Soweit ein Rücktrittsrecht des Kunden nicht besteht oder bereits erloschen ist, kann die RD Gastro von dem jeweiligen Kunden die vereinbarte Vergütung zu 100 % (inkl. MwSt.) trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung verlangen.
4.2.3 Etwaige ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verdienstmöglichkeiten werden von RD Gastro pauschal mit 10 % des vereinbarten Zimmerpreises berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.2.4 Bei Buchung mehrerer Zimmer (Kontingentvertrag) gelten – sofern keine abweichenden Vereinbarungen in Textform getroffen wurden – folgende Regelungen:
Bis 3 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin können 100 % der gebuchten Zimmer pro Buchungstag kostenfrei storniert werden.
3 Monate bis 6 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin können 20 % der gebuchten Zimmer pro Buchungstag kostenfrei storniert werden.
6 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin bis zur Anreise können 10 % der gebuchten Zimmer pro Buchungstag kostenfrei storniert werden.
4.2.5 Die RD Gastro ist berechtigt, die vereinbarten Zimmerpreise im Übrigen gemäß den vereinbarten Preisen über den gesamten vereinbarten Aufenthaltszeitraum abzurechnen (Stornogebühr). Im Falle einer Stornierung berücksichtigt die RD Gastro etwaig ersparte Aufwendungen durch die Stornierung bzw. anderweitige Verdienstmöglichkeiten pauschal mit 10 % des/der vereinbarten Zimmerpreise/s. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Die RD Gastro behält sich das Recht vor, von einem Vertrag zurückzutreten, sofern die vertraglich vereinbarte Vorauszahlung oder geforderte Sicherheitsleistung – auch nach nochmaliger angemessener Fristsetzung in Textform – nicht erbracht wird.
4.4 Die RD Gastro behält sich zudem das Recht vor, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
höhere Gewalt oder andere von der RD Gastro nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zweck, Art oder Anlass des Aufenthaltes gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen;
Zimmer – ohne die vorherige Zustimmung der RD Gastro (Textform) – durch einen anderen Gast als den in der Buchung aufgeführten genutzt werden; insbesondere in Fällen der Untervermietung bzw. bei gewerblich tätigen Gästen, bei der Weitergabe etwaiger Kontingente;
die Buchung unter Angabe von irreführenden oder falschen Informationen oder dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird – wesentlich sind für die RD Gastro insbesondere die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit des Gastes in Bezug auf die vorgenommene Buchung sowie der Aufenthaltszweck;
die RD Gastro begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der RD Gastro in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der RD Gastro zuzuordnen ist;
der Kunde – trotz Abmahnung der RD Gastro – gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
4.5 Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch die RD Gastro hat diese den Kunden hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden sind ebenfalls unverzüglich zu erstatten, soweit der Kunde den Rücktritt nicht zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Schadensersatz des Kunden besteht insoweit nicht.
§ 5 Veranstaltungen
5.1 Besondere Bestimmungen für Veranstaltungsbuchungen
5.1.1 Die nachfolgenden Regelungen unter § 5 gelten für Verträge der RD Gastro, die die entgeltliche Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie sämtlicher weiterer vertraglich vereinbarter Flächen der RD Gastro zur Durchführung von Veranstaltungen, wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen oder ähnlichem zum Gegenstand haben, sowie für alle hiermit in Zusammenhang stehenden Leistungen und Lieferungen der RD Gastro.
5.1.2 Die Unter- und Weitervermietung von Räumlichkeiten, Flächen oder Inventar bedürfen der vorherigen Zustimmung der RD Gastro in Textform. Änderungen der vereinbarten Veranstaltungsart, die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen ebenfalls einer entsprechenden vorherigen Zustimmung der RD Gastro in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
5.1.3 Der Kunde hat etwaige für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
5.1.4 An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, sind unmittelbar durch den Kunden an den jeweiligen Gläubiger zu entrichten. Die entsprechende Anmeldeverpflichtung obliegt ebenfalls dem Kunden. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige persönliche Gegenstände bringt der Kunde auf eigene Gefahr mit ein. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung übernimmt RD Gastro keine Haftung. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5.1.5 Mitgebrachte Dekorationsmaterialien oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich (bis spätestens 72 Stunden nach Veranstaltungsende) durch den Kunden zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die RD Gastro auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern lassen. Soweit die Entfernung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, behält sich die RD Gastro vor, die Gegenstände in den Veranstaltungsräumlichkeiten zu belassen und dem Kunden für die Dauer des Verbleibs eine entsprechende Raummiete zu berechnen.
5.1.6 Der Kunde darf zu Veranstaltungen Speisen und Getränke nur nach Vereinbarung mit RD Gastro (Textform) mitbringen. RD Gastro behält sich vor, eine nach billigem Ermessen angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten zu berechnen. Bei Verstößen durch den Kunden wird ein für den Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmendes angemessenes Kork- und/oder Tellergeld fällig. RD Gastro steht es hierbei frei, zur Berechnung des Kork-/Tellergeldes auf vergleichbare Preise des jeweiligen Betriebes abzustellen. Bei vorheriger Absprache wird grundsätzlich ein angemessenes Korkgeld in Höhe von 35,00–75,00 Euro (inkl. MwSt.) bzw. ein Tellergeld in Höhe von 3,50 Euro/Person (inkl. MwSt.) berechnet.
5.1.7 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung – ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform –, so kann die RD Gastro nach billigem Ermessen zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung berechnen.
5.1.8 Bei Veranstaltungen, die über 23:59 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastro – soweit nicht anders vereinbart – den entsprechenden Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.
5.2 Vorauszahlung / Sicherheitsleistung für Veranstaltungen
5.2.1 RD Gastro ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % des zu erwartenden Mindestumsatzes zzgl. MwSt. zu verlangen. 50 % des zu erwartenden Mindestumsatzes zzgl. MwSt. sind innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung zu entrichten.
5.2.2 Zusätzlich ist mit Vertragsunterzeichnung als Buchungsgarantie ein entsprechendes Kreditkartenformular auszufüllen.
5.2.3 Vorauszahlungen werden der Gesamtrechnung gutgeschrieben.
5.3 Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl / Stornierungen
5.3.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl einer Veranstaltung um mehr als 5 % ist der RD Gastro spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn in Textform anzuzeigen; sie bedarf der Zustimmung der RD Gastro.
5.3.2 Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Veranstaltung zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl.
5.3.3 Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der niedrigeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern, soweit die tatsächliche Teilnehmerzahl geringer ist.
5.3.4 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist der RD Gastro spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen. Der Abrechnung wird die tatsächliche – mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl – zugrunde gelegt.
5.3.5 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist RD Gastro berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen neu festzusetzen sowie die bestätigten Räumlichkeiten zu tauschen, es sei denn, dies ist dem Kunden unzumutbar.
5.4 Stornierungen
5.4.1 Stornierungen einer Veranstaltung haben in Textform zu erfolgen.
5.4.2 Nach Vertragsabschluss gelten hinsichtlich der vereinbarten Tagungspauschalen folgende Bedingungen, welche alternativ einmalig zur Anwendung kommen können:
Bis zu 20 % der vertraglich vereinbarten Teilnehmer pro Tag: kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Teilnehmer pro Tag: kostenlose Stornierung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
5.4.3 Reduzierungen über die vorbenannte Menge und Daten hinaus werden dem Kunden mit 90 % der jeweils vereinbarten Tagungspauschale berechnet.
5.4.4 Ersparte Aufwendungen und anderweitige Erlöse werden von RD Gastro berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Reduzierung von Einzelleistungen der Veranstaltung
5.5.1 Bis zu 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgt im Falle einer Stornierung eine Berechnung der vereinbarten Vertragsleistung zu 100 % (Raummiete, Technik, Personal etc.). Zusätzlich werden 40 % des vertraglich vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes berechnet, sofern eine Reduzierung von Teilnehmern erfolgt.
5.5.2 Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt im Falle einer Stornierung eine Berechnung der vereinbarten Vertragsleistung zu 100 % (Raummiete, Technik, Personal etc.). Zusätzlich werden 60 % des vertraglich vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes berechnet, sofern eine Reduzierung von Teilnehmern erfolgt.
5.5.3 Jede spätere Stornierung führt zur Berechnung von 100 % der vereinbarten Vertragsleistung (Raummiete, Technik, Personal etc.). Zusätzlich werden 80 % des vertraglich vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes berechnet, sofern eine Reduzierung von Teilnehmern erfolgt.
5.5.4 Sofern F&B-Leistungen nach Verbrauch vereinbart wurden (Getränke, Speisen), behält sich RD Gastro die Berechnung einer Entschädigungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro pro Teilnehmer vor.
5.6 Ersparte Aufwendungen oder anderweitige Erlöse werden durch RD Gastro berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.7 Soweit im Rahmen der Veranstaltung auch Hotelzimmer überlassen werden, gelten die Bestimmungen zu Hotelaufnahmeverträgen/-buchungen entsprechend.
§ 6 Schlussbestimmungen
6.1 Es gilt deutsches Recht.
6.2 Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt oder es sich um eine Person handelt, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Andernach als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der RD Gastro vereinbart.
6.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
